Leistungen

Rollstuhlfahrten

• Wir haben Rollstuhlgerechte Fahrzeuge, die mit einer entsprechenden Rampe ausgestattet sind. Zu dem Rollstuhlfahrer können zusätzlich bis zu 4 Personen mitfahren.

• Wir erheben eine Pauschale pro fahrt in Höhe von z.Z 5€ > Diese werden zum Taxipreis dazugerechnet.

• Wenn wir Sie mit Ihrem Rollstuhl abholen, sollten die Wege barrierefei sein. Wir übernehmen keine Trageleistung mit dem Rollstuhl z.B bei Treppen.

• Der Rollstuhl sollte sicher sein z.B feststellbare e.u. Bremsen.

• feste, nicht abrutschende Schiebegriffe.

• bei Luftbereifung - aufgepumpte Reifen.

• es sollten keine defekten Teile am Rollstuhl sein. Die Sicherheit geht vor!

• Der Fahrpreis ist beim Fahrer nach Fahrtende zu entrichten. Sollte dies nicht möglich sein, bitte vorher abklären.

Krankenfahrten

Jede Verordnung einer Krankenbeförderung bedarf die vorherige Genehmigung der Krankenkasse. Diese muss vor Antritt der Fahrt vorliegen und dem Fahrer ausgehändigt werden.

Es wird pro Fahrt, der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von mindestens 5€ aber höchstens 10€ fällig. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, ist der Befreiungsausweis dem Fahrer, vor der Fahrt vorzuzeigen.

Die Verordnung einer Krankenbeförderung muss ordnungsgemäß ausgestellt sein und mit der Genehmigung der Krankenkasse übereinstimmen.

Beispiel einer solchen Genehmigung:

Für Läufer


oder


für Rollstuhlfahrer


• Es wird nur eine Begleitperson von der Krankenkasse übernommen.

• Wir rechnen mit fast jeder Krankenkasse ab, ob ihre dabei ist können Sie bei uns erfragen.

• Bei Wartezeiten z.B beim Arzt nur mit vorheriger Absprache.

• Wir übernehmen keine Begleitung beim Arzt, falls dieses notwendig ist, Angehörige, Pflegepersonal o. Dienst beauftragen.